AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen dem Betrieb der grafischen Industrie («DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX») und dem:der Besteller:in («BESTELLENDE PERSON») wenn sie während der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien der BESTELLENDEN PERSON zu Kenntnis gebracht worden sind. Die BESTELLENDE PERSON bestätigt im Besitz der AGB des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX zu sein und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. Anderslautende Bedingungen der BESTELLENDEN PERSON haben nur Gültigkeit, soweit sie vom DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übermittelt werden, sind der Schriftform gleichgestellt. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag zwischen BESTELLENDER PERSON und dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX gehen diesen AGB vor.

 

2. Angebote
Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 60 Tage verbindlich. Angaben in Prospekten, Katalogen und dgl. (physisch oder online) sind nur verbindlich, soweit sie im Vertrag zwischen BESTELLENDER PERSON und dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX explizit zugesichert werden.

 

3. Elektronische Übermittlung von Daten
Die BESTELLENDE PERSON kann die Daten elektronisch an das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX übermitteln. Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX haftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Daten respektive für daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom Informatiksystem des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX (z.B. vom Spamfilter) automatisch gelöscht, erfolgt keine Benachrichtigung an die BESTELLENDE PERSON. Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX kann das elektronische Bestellsystem aus begründetem Anlass ohne Benachrichtigung der BESTELLENDEN PERSON offline schalten (z.B. bei Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter, usw.)

 

4. Auftragsbestätigung und Vertrag
Der Vertrag ist mündlich oder mit dem Empfang des von der BESTELLENDEN PERSON gegengezeichneten Angebots bzw. der elektronischen Angebotsbestätigung oder der gegengezeichneten oder elektronischen Auftragsbestätigung durch das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX abgeschlossen. Der Vertrag selbst sowie sämtliche Nebenabreden und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail und andere schriftlichen Kommunikationskanäle erfüllen die Anforderung der Schriftlichkeit) oder der mündlichen Vereinbarung. Die BESTELLENDE PERSON erklärt sich durch die Auftragsbestätigung in mündlicher oder schriftlicher Form mit unsere Geschäftsbedingungen sowie mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.

 

5. Nachträgliche Änderungen
Das Werk des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX («WERK») ist, unter Vorbehalt dieser AGB, in der Auftragsbestätigung (inkl. Beilagen) abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Zusatzbestellungen oder Änderungen der Bestellung durch die BESTELLENDE PERSON werden, zu deren Verbindlichkeit, vom DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX schriftlich oder elektronisch bestätigt («ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG»). Ohne schriftlichen Widerspruch der BESTELLENDEN PERSON innert 8 Tagen seit Zustellung gilt die ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG als vorbehaltlos genehmigt. Betreffend Preis der Bestellungsänderung gilt Ziffer 8.

 

6. Erfüllung durch Dritte
Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX ist berechtigt, die Ausführung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierfür bedarf es weder der Zustimmung der BESTELLENDEN PERSON noch muss es ihm die Übertragung besonders anzeigen.

 

7. Abtretung
Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist ausgeschlossen.

 

8. Preise
Alle Preise verstehen sich brutto, inkl. Mehrwertsteuer und Verpackung, exkl. Paletten, Transportbehälter sowie allfällig weiteren Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen, in Schweizer Franken oder in der von den Parteien gewählten anderen Währung zum aktuellen Notenkurs (UBS AG), ohne irgendwelche Abzüge. Nicht im Vertrag aufgeführte Nebenleistungen sind im vereinbarten Preis nicht einbegriffen.
Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die zwischen Angebot und Fertigstellung des WERKES eintreten. Die BESTELLENDE PERSON verpflichtet sich für die entsprechenden Mehrkosten (d.h. Materialkosten, Arbeitsaufwand usw.) nebst dem ursprünglich vereinbarten Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt die BESTELLENDE PERSON nicht vom Vertrag zurückzutreten. Bei Preisreduktionen infolge von Bestellungsänderungen ist das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX an gewährte Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden.

 

9. Mehraufwand
Von der BESTELLENDEN PERSON nach Vertragsabschluss verursachter Mehraufwand (wie zusätzlichen Wartezeiten, Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten, Belegexemplaren für Kunden sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen usw.) sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden, ohne ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG, nach Vorankündigung zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gilt Ziffer 8.

 

10. Rechnungstellung
Rechnungen hat die BESTELLENDE PERSON nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn die BESTELLENDE PERSON diesen nicht innert 8 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich und begründet beanstandet. Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX prüft die Beanstandung und passt die Rechnung an, falls es die Beanstandung als begründet erachtet.

 

11. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen (Valuta auf Konto des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX) seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Lieferung aus Gründen, die nicht vom DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX zu vertreten sind, verzögert wird. Das gelieferte WERK bleibt im Falle eines Eintrags des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister bis zum Zahlungseingang des Rechnungsbetrages einschliesslich der Kosten der Eintragung Eigentum des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX . Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX kann vor und nach Abschluss des Vertrages Zahlungsgarantien und/oder Vorauszahlungen verlangen. Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät die BESTELLENDE PERSON ohne Mahnung in Verzug und schuldet dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX einen Verzugszins von 5% (Art. 104 Abs. 1 OR) und gegebenenfalls Schadenersatz. Im Falle von Teilzahlungen wird bei Zahlungsverzug der ganze Betrag fällig. Im Übrigen ist das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX bei Zahlungsverzug der BESTELLENDEN PERSON an gewährte Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden. Die BESTELLENDE PERSON kann Forderungen gegenüber dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot).

 

12. Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die für die Erstellung des WERKES erforderlichen Daten und Sachen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, graphische Erzeugnisse, Rohmaterial, Gut zur Ausführung, usw.) («DATEN» und «SACHEN») zum vereinbarten Zeitpunkt beim DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (vgl. Ziffer 4) UND dem Eingang der DATEN und SACHEN beim DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX zu laufen. Wird das Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt oder kommt die BESTELLENDE PERSON anderswie seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so ist das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. In der Printmedienverarbeitung entspricht das Gut zur Ausführung der Bindeerlaubnis. Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX kann Vorbereitungsarbeiten (Schneiden, Falzen, Vorkleben, Zusammentragen usw.) unabhängig vom Gut zur Ausführung kostenpflichtig vornehmen. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, verspätete Materiallieferungen sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen die BESTELLENDE PERSON nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

 

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist der von der BESTELLENDEN PERSON für die Lieferung bezeichnete Ort.

 

14. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr am WERK gehen, unabhängig von allfälligen Werkmängeln, mit Ablieferung ab Werk (Betriebsstätte des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX) auf die BESTELLENDE PERSON über. Wird die Übergabe aus Gründen, die nicht vom DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX zu vertreten sind, verzögert, gehen Nutzen und Gefahr im ordentlich für die Ablieferung ab Werk vereinbarten Zeitpunkt auf die BESTELLENDE PERSON über. Im Übrigen gilt Art. 376 Abs. 3 OR.

 

15. Gelieferte Daten und Sachen
Die von der BESTELLENDEN PERSON für die Erstellung des WERKES gelieferten DATEN und SACHEN verbleiben im Eigentum der BESTELLENDEN PERSON. Nicht mehr verwendbare Restbogen, Paletten und Verpackungsmaterial von Sachen der BESTELLENDEN PERSON werden auf seine Kosten entsorgt. Liefert die BESTELLENDE PERSON Material zur Weiterverarbeitung, hat es dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX unaufgefordert sämtliche technischen Angaben und vorgängige Vorbehandlungen des Materials bekannt zu geben. Dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX obliegt keine Kontrollpflicht für von der BESTELLENDEN PERSON geliefertes Material. Die BESTELLENDE PERSON haftet dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX für Schäden wegen Materialmängeln und/oder mangelhaften Angaben.
Die BESTELLENDE PERSON räumt dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX an allen von ihm gelieferten und unter das Urheberrecht fallenden DATEN UND SACHEN ein unentgeltliches und uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Die vom DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, Skizzen, Muster usw.) («ARBEITSUNTERLAGEN») und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) («WERKZEUGE») sind Eigentum des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX. Es besteht keine Herausgabepflicht des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX für ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE, unbesehen der Kostenpflicht für deren Erstellung.

 

16. Geheimhaltung
Die Offenbarung von ARBEITSUNTERLAGEN des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX gegenüber Dritten sowie die Anfertigung bzw. Weitergabe von Kopien sind untersagt. Sämtliche Arbeitsunterlagen und andere vertraulichen Informationen und Dokumente des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben wurden. Die Geheimhaltungspflicht besteht ab Aufnahme der Vertragsverhandlungen und dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus an. Für jede Zuwiderhandlung schuldet die BESTELLENDE PERSON eine Konventionalstrafe von CHF 3’000.00 plus Schadenersatz im Umfang von 15% des offerierten Werkpreises. Wurde keine Offerte abgegeben, entspricht die Konventionalstrafe CHF 3‘000.00 zzgl. der Entschädigung für die beim DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX angefallenen Leistungen (Material und Arbeit).

 

17. Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten (bspw. ISO Normen sowie viscom Toleranzen gemäss Beilagen, beziehbar unter www.viscom.ch). Soweit dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese ohne weiteres gegenüber dem BESTELLER.

 

18. Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können nicht beanstandet werden. Es wird, unter Vorbehalt einer vereinbarten Pauschale, die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

 

19. Bestellungen auf Abruf
Die bei Bestellungen auf Abruf entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten der BESTELLENDEN PERSON.

 

20. Lieferungen, Verpackung
Paletten und Transportbehälter werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX zurückgesandt werden. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als Steueranteil, wird als separater Kostenzuschlag auf Lieferungen offen auf der Faktura ausgewiesen.

 

21. Mängelrüge
Das WERK des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX ist nach Lieferung an den Erfüllungsort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung durch das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt und die Mängelrechte verwirkt sind.

 

22. Mängelrechte
Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX kann den Mangel nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise jeweils durch Nachbesserung und/oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art, durch Wandelung oder durch Minderung beheben. Weitergehende Ansprüche der BESTELLENDEN PERSON sind ausgeschlossen.

 

23. Lagerung, Archivierung
Die Zwischenlagerung von ARBEITSUNTERLAGEN, insbesondere Halbfabrikaten und Fertigartikel, ist kostenpflichtig. Eine Archivierungspflicht des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX für gelieferte DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE besteht nicht. Wird die Archivierung der gelieferten DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE vertraglich speziell vereinbart, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr der BESTELLENDEN PERSON.

 

24. Datenschutz
Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX erhebt, speichert und bearbeitet lediglich Daten, die für die Erbringung von Services unerlässlich sind. Die Daten finden Verwendung in der Abwicklung von Aufträgen, der Kund:innenpflege inklusive der Gewährleistung optimaler Servicequalität, der Sicherung von Betrieb und Infrastruktur sowie der Rechnungsstellung.
Die Verantwortung für Datenschutz und -sicherheit teilen sich das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX und die BESTELLENDE PERSON, jeweils innerhalb ihres Einflussbereiches. Um persönliche Daten vor unbefugter Verarbeitung zu bewahren, setzt das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX passende organisatorische und technische Schutzvorkehrungen ein.
Eine detaillierte Darlegung, wie das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX Kund:innendaten verarbeitet, befindet sich auf https://www.phoenixdruck.ch/datenschutzerklaerung/. Im Konfliktfall haben die Informationen dieser Datenschutzerklärung Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

25. Rechte Dritter
Die BESTELLENDE PERSON bestätigt mit Vertragsabschluss über alle notwendigen Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte, Markenrechte usw., für urheberrechtlich geschützte WERKE (Bild- und Textvorlagen, Muster, usw.) zu verfügen. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Die BESTELLENDE PERSON haftet für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, welche durch das WERK tangiert werden könnten. Die BESTELLENDE PERSON verpflichtet sich, das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX gegen jede Art von Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter zu verteidigen (Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Patentrechten, Geschäftsgeheimnissen usw.), sofern diese im Zusammenhang mit der Erstellung des WERKES geltend gemacht werden. Die BESTELLENDE PERSON wird dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX den Schadensersatz sowie sämtliche anderen dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX durch die Abwehr dieser Ansprüche entstandenen Kosten, Ausgaben oder Auslagen ersetzen.

 

26. Haftungsbeschränkungen
Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX übernimmt insbesondere keine Haftung bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik, Syntax, inhaltliche Fehler, Unvollständigkeit, Rechtsverletzungen gemäss Ziffer 24 oben in den dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX übergebenen DATEN und SACHEN.
Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte DATEN nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des WERKES entstehen. Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX haftet nicht für den Verlust von DATEN und SACHEN, die ihm die BESTELLENDE PERSON zur Verfügung gestellt hat.

Generell wird jede Haftung des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX ausgeschlossen, sofern die BESTELLENDE PERSON nicht beweist, dass der Mangel auf schlechtes Material des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen ist. Die Haftung entfällt sodann, wenn das WERK durch die BESTELLENDE PERSON oder Dritte in irgendeiner Weise verändert wird. Die BESTELLENDE PERSON ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Ausführungsmuster, Verpackungen, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem eigenhändig unterschriebenen Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX haftet nicht für von der BESTELLENDEN PERSON übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen von der BESTELLENDEN PERSON innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet die BESTELLENDE PERSON auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt es das Risiko. Im Übrigen haftet das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für das Verhalten seiner Hilfspersonen sowie für Zufall und höhere Gewalt schliesst das DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Die BESTELLENDE PERSON kann gegenüber dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX insbesondere keine indirekten Schäden, Folgeschäden, Schäden Dritter oder entgangener Gewinn geltend machen. Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung oder das Erbringen von Gewährleistungen wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen.

 

27. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung in dem Sinne auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

 

28. Änderung der AGB
Diese AGB können jederzeit einseitig ganz oder teilweise abgeändert werden. Über wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen und Anpassungen nach Vertragsschluss wird die BESTELLENDE PERSON in geeigneter Form informiert. Sofern die BESTELLENDE PERSON die Änderungen und Anpassungen nicht innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich gegenüber dem DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX ablehnt, gelten sie als anerkannt. Die neuen AGB ersetzen die bisherigen AGB vollumfänglich.

 

29. Gerichtsstand
Zur Beurteilung von sämtlichen Streitigkeiten aus der Beziehung zwischen BESTELLENDER PERSON und des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des DRUCKKOLLEKTIV PHÖNIX zuständig, anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht der Schweiz (IPRG) sowie des Wiener Kaufrechts (CISG). Beilagen (abrufbar unter www.viscom.ch): viscom, Technische Anforderungen und Toleranzwerte für die Printmedienverarbeitung (2016) viscom, Leitfaden und Definitionen der Annahmetoleranzen (2016) viscom und print + communication, Aarau

 

 

Version: 09.2023